Fundbüro

Alle Fundsachen auf einen Blick

Diese Aufstellung zeigt alle Gegenstände, die bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf als Fundsache gemeldet und abgegeben, aber noch nicht abgeholt wurden. Bei einem Anruf im Bürgerbüro (Tel. 73739-0) helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen gern weiter. Bevor wir Ihnen ihre verlorene Sachen wieder aushändigen können, müssen Sie sie uns genau beschreiben können und/oder anderweitig mit geeigneten Maßnahmen nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind. Sie haben längstens sechs Monate Zeit, Ihr Eigentum abzuholen. (Siehe „Häufig gestellte Fragen“/FAQ unten)

 
19. Okt. 2024
Großenseebach, Fußweg zwischen Kiefernwald und Schwegelacker
1. Juli 2024
Grundschule Hannberg
1. Aug. 2024
Sportplatz Schule Hannberg
25. Sep. 2024
Reisebus "Kohler" nach dem Betriebsausflug der VG an der Endhaltstelle Großenseebach
26. Jan. 2025
Auracher Str.; Fahrradweg zwischen Untermembach und Beutelsdorf
26. Feb. 2025
Bushaltestelle Hannberg in Richtung Weisendorf
23. Dez. 2024
unbekannt; via VG-Briefkasten am Funddatum* abgegeben
22. Sep. 2024
Weg zwischen Großenseebach und Heßdorf
1. Feb. 2025
Hannberger Str. 5, Heßdorf - am Gerätecontainer des Bauhofes am Rathaus Heßdorf
4. Feb. 2025
Parkplatz der Raiffeisenbank Drei Franken, Heßdorf
1. Juli 2024
Sportplatz Schule Hannberg
13. Jan. 2025
unbekannt; via VG-Briefkasten am Funddatum* abgegeben
26. Feb. 2025
Großenseebach, Ecke Am Hirtenberg/Schulstr bei den Fahrradständern
7. Sep. 2024
Heßdorf, Niederlindacher Str. 5
2. Okt. 2024
Rathaussaal Großenseebach
10. Okt. 2024
Heßdorf, Fahrradweg in Richtung Niederlindach
3. Feb. 2025
Mitten auf der Kreuzung Neue Straße / Winkelweg in Großenseebach
7. Jan. 2025
Bushaltestelle "Am Seebach" in Heßdorf
13. Jan. 2025
Bushaltestelle Hauptstraße Großenseebach in Richtung Erlangen

Sie vermissen Ihr Haustier, wie etwa Hund oder Katze? Ist das Tier bei einem Tierregister wie Tasso und/oder FindeFix registriert, sollten Sie sich zunächst an diese Stelle wenden. Die Registrierung ist kostenlos.

Funde - Fragen & Antworten (FAQ)

bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten), so wird dieser schriftlich benachrichtigt.

Wir informieren über unsere Fundsachen auf unserer Homepage (siehe: Liste oben) und auch im Mitteilungsblatt.

Sie können Ihren Verlust auch bei uns anzeigen. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.

Fundgegenstände, die im Fundbüro abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

(Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahnverwahrt.)

Haben Sie einen Wertgegenstand im Wert von über 10€ gefunden, sind Sie verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Dies können Sie entweder im Fundbüro der Gemeinde des Fundortes tun oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

(Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.)

Für die Fundanzeige müssen Sie uns dann bitte folgende Angaben machen:

  • Ort und Zeit des Fundes
  • Art der Fundsache
  • Ihren Namen und Anschrift
  • Ob die Sache von Ihnen verwahrt oder bei uns abgeliefert wird
  • Ob Sie auf Ihre Rechte aus dem Fund ( §§ 971 – 975 BGB) verzichten

Unser Fundbüro befindet sich im Rathaus in Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf) in Zimmer 6 (Bürgerbüro/Wahlamt) und kann während der Öffnungszeiten aufgesucht werden. Alternativ schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info@vg-hessdorf.de.

Ja, der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. 

Dieser beträgt 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 €, vom Mehrwert zusätzlich 3 % (§ 971 BGB).

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Ja, wenn Sie einen Fund von über 10 € nicht melden, begehen Sie gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB) eine sogenannte Fundunterschlagung. 

Im Unterschied zum Diebstahl entwenden Sie dabei den fremden Besitz nicht aktiv, machen ihn sich aber rechtswidrig zu eigen. Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Fundanzeige erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. 

Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). 

Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.

Werden Dinge aus dem Fundamt nicht abgeholt bzw. fristgerecht Ansprüche angemeldet, werden wir die Fundgegenstände danach von uns i. d. R. entsorgt bzw. vernichtet oder auch (etwa Bargeld) gemeinnützigen Zwecken gespendet.

Sie können auch eine dritte Person mit Abholung Ihrer Fundsache beauftragen. Hierzu muss der Eigentümer dem Abholer zusätzlich eine Vollmacht mitgeben.

 

Sie sollten dies umgehend Ihrer Bank oder Sparkasse melden und die Karte sperren lassen. Ist Ihre Bank oder Sparkasse telefonisch nicht erreichbar, können Sie unter der zentralen Notrufnummer rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche die Kartensperrung vornehmen.

Sperr-Notruf: 116 116 (in Deutschland gebührenfrei)

Achtung: aus dem Ausland gebührenpflichtig (Tel. +49 116 116)

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kartensicherheit.de

Ansprechpartner

(Nur) Für redaktionelle Beiträge von Vereinen & Institutionen:

Hüller Angelika

Ryl Julia

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