Diese Aufstellung zeigt alle Gegenstände, die bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf als Fundsache gemeldet und abgegeben, aber noch nicht abgeholt wurden. Bei einem Anruf im Bürgerbüro (Tel. 73739-0) helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen gern weiter. Bevor wir Ihnen ihre verlorene Sachen wieder aushändigen können, müssen Sie sie uns genau beschreiben können und/oder anderweitig mit geeigneten Maßnahmen nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind. Sie haben längstens sechs Monate Zeit, Ihr Eigentum abzuholen. (Siehe „Häufig gestellte Fragen“/FAQ unten)
Sie vermissen Ihr Haustier, wie etwa Hund oder Katze? Ist das Tier bei einem Tierregister wie Tasso und/oder FindeFix registriert, sollten Sie sich zunächst an diese Stelle wenden. Die Registrierung ist kostenlos.
bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten), so wird dieser schriftlich benachrichtigt.
Wir informieren über unsere Fundsachen auf unserer Homepage (siehe: Liste oben) und auch im Mitteilungsblatt.
Sie können Ihren Verlust auch bei uns anzeigen. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.
Fundgegenstände, die im Fundbüro abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.
(Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahnverwahrt.)
Haben Sie einen Wertgegenstand im Wert von über 10€ gefunden, sind Sie verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Dies können Sie entweder im Fundbüro der Gemeinde des Fundortes tun oder auch bei jeder Polizeidienststelle.
(Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.)
Für die Fundanzeige müssen Sie uns dann bitte folgende Angaben machen:
Unser Fundbüro befindet sich im Rathaus in Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf) in Zimmer 6 (Bürgerbüro/Wahlamt) und kann während der Öffnungszeiten aufgesucht werden. Alternativ schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info@vg-hessdorf.de.
Ja, der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn.
Dieser beträgt 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 €, vom Mehrwert zusätzlich 3 % (§ 971 BGB).
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Ja, wenn Sie einen Fund von über 10 € nicht melden, begehen Sie gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB) eine sogenannte Fundunterschlagung.
Im Unterschied zum Diebstahl entwenden Sie dabei den fremden Besitz nicht aktiv, machen ihn sich aber rechtswidrig zu eigen. Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Fundanzeige erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.
Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr).
Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.
Werden Dinge aus dem Fundamt nicht abgeholt bzw. fristgerecht Ansprüche angemeldet, werden wir die Fundgegenstände danach von uns i. d. R. entsorgt bzw. vernichtet oder auch (etwa Bargeld) gemeinnützigen Zwecken gespendet.
Sie können auch eine dritte Person mit Abholung Ihrer Fundsache beauftragen. Hierzu muss der Eigentümer dem Abholer zusätzlich eine Vollmacht mitgeben.
Sie sollten dies umgehend Ihrer Bank oder Sparkasse melden und die Karte sperren lassen. Ist Ihre Bank oder Sparkasse telefonisch nicht erreichbar, können Sie unter der zentralen Notrufnummer rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche die Kartensperrung vornehmen.
Sperr-Notruf: 116 116 (in Deutschland gebührenfrei)
Achtung: aus dem Ausland gebührenpflichtig (Tel. +49 116 116)
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kartensicherheit.de
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