Das Sekretariat arbeitet für die Fachbereiche Hauptamt/Geschäftsleitung, die beiden Bürgermeister und den Gemeinschaftsvorsitzenden.
Das Sekretariat ist die Schnittstelle zu den angeschlossenen Fachbereichen. Hier werden Termine koordiniert, Telefonate weitergeleitet sowie Assistenzaufgaben wie etwa Zuarbeiten für Sitzungen, Grußkarten für Jubiläen und anderes erstellt.
Das Sekretariat im Rathaus Heßdorf erreichen Sie auch per E-Mail an sekretariat@vg-hessdorf.de
Die Bautechnik (oder auch Technisches Bauamt) ist verantwortlich für die Begleitung, Überwachung, Instandhaltung und Überprüfung aller Baumaßnahmen der Gemeinde. Egal, ob diese von der Kommune selbst oder von Fremdfirmen durchgeführt werden.
Bei der zweiten Variante kümmert sich die Bautechnik etwa um die Überprüfung, dass die Arbeiten und insbesondere die nachfolgenden Wiederherstellungsarbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß ausführt werden. Das betrifft etwa den ordentlichen Verschluss von im Zuge der Arbeiten aufgerissenen Gehweg- oder Fahrbahndecken, aber auch den Bau und Unterhalt zahlreicher anderer Bauten wie etwa Brücken oder Grünflächen etc. in der Gemeinde.
Die Mitarbeiter sind Anlaufstelle für Bürger, Bürgermeister, Bauverwaltung, Verwaltungsangestellte und Firmen.
Der andere Fachbereich unseres Bauamtes ist die Bauverwaltung.
Die Bauverwaltung ist Ansprechpartner für baurechtliche Anfragen. Für technische Angelegenheiten wie z. B. Entwässerung ist der andere Fachbereich unseres Bauamtes verantwortlich – die Bautechnik.
Die Bauberatung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf ist für bauwillige Bürger sowie deren Entwurfsverfasser der erste Ansprechpartner. Sie gibt Auskünfte über allgemeine Fragen des Planungs- und Baurechts, über die für das jeweilige Grundstück geltenden rechtlichen Grundlagen (Bebauungsplan) sowie über baurechtliche Verfahren. Hier können auch Bebauungspläne und Flächennutzungsplan eingesehen werden. Ein für den Bauantrag notwendiger amtlicher Lageplan kann hier ebenfalls beantragt werden.
Seit 01.01.2025 nimmt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Baugenehmigungsbehörde am Verfahren des digitalen Bauantrages teil. Das heißt für den Bauherren und dessen Entwurfsverfasser, dass die Bauanträge nur noch beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt in digitaler Form eingereicht oder auch in Papierform abgegeben werden müssen. (Anträge in Papierform werden dann im/vom LRA nach der Abgabe der Papierunterlagen nachdigitalisiert)
Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erlangen-hoechstadt.de und unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren verfügbar.
die beim Landratsamt digital oder in Papierform einzureichen sind:
Anträge für Genehmigungsfreistellungsverfahren können digital beim Landratsamt eingereicht werden. Das Landratsamt gibt dann die Unterlagen an die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf weiter.
Anträge in Papierform für Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge für isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf entgegen. Diese sind wie üblich vollständig und in dreifacher Ausfertigung
Erstschrift (Grün)
Zweitschrift (Rot)
Drittschrift (Beige)
einzureichen.
Wir bitten alle Bauherren und Bauvorlagenberechtigten um Beachtung dieser Änderung im Antragsverfahren.
In der Bauverwaltung werden die Bauakten aus den Gemeinden Heßdorf und Großenseebach im Archiv aufbewahrt. Bei älteren Bauakten kann es sein, dass Lücken im Archiv bestehen. Einsicht in die Bauakten erhalten nur auskunftsberechtigte Personen. Das sind grundsätzlich nur die Eigentümer des jeweiligen Grundstückes. Andere Personen erhalten nur mit Vollmacht des Eigentümers Akteneinsicht.
Bei Bauakten, die ab 01.01.2025 digital eingereicht werden, ist die Einsicht beim Landratsamt Erlangen–Höchstadt möglich.
Formular „Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften“ (PDF)
unterteilt sich in Bauverwaltung und Bautechnik
Der Fachbereich 30 (Bauamt) besteht aus dem beiden Bereichen Bauverwaltung (30.1) und Bautechnik (30.2). Während die Bauverwaltung Ansprechpartner für baurechtliche Anfragen ist (etwa Bebauungsplan), ist die Bautechnik für technische Angelegenheiten wie z. B. Entwässerung und eigene Bauvorhaben der Gemeinden zuständig.
E-Mail: bauamt@vg-hessdorf.de
Der gemeindliche Bauhof ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb im Bereich öffentlicher Einrichtungen.
Zu seinen vielfältigen Aufgaben des Bauhofs der Gemeinde Großenseebach zählen etwa die Pflege des öffentlichen Verkehrsraums und Grünflächen, die Ausführung von Bau- und Unterhaltungsarbeiten, der Aufbau von Festen, Absperren von Straßen, der Winterdienst und vieles mehr.
E-Mail: bauhof-gs@grossenseebach.de
Der gemeindliche Bauhof ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb im Bereich öffentlicher Einrichtungen.
Zu seinen vielfältigen Aufgaben zählen etwa die Pflege des öffentlichen Verkehrsraums und Grünflächen, die Ausführung von Bau- und Unterhaltungsarbeiten, der Aufbau von Festen, Absperren von Straßen, der Winterdienst und vieles mehr.
Homepage: www.hessdorf.de/bauhof
E-Mail: bauhof@hessdorf.de
In Großenseebach befindet sich eine Außenstelle der VG Heßdorf – insbesondere können Sie sich dort mit Rentenangelegenheiten an Frau Müller wenden.
Das Einwohnermelde- und Passamt stellt Personalausweise und Reisepässe für die Einwohner unserer Mitgliedsgemeinden aus.
Außerdem liegt in ihrem Aufgabenbereich das Ummelden oder Anmelden von Zuzügen oder Umzügen, die Ausstellung von Meldebescheinigungen und der Austausch von Führerscheinen.
Hinweis: Von August bis Dezember 2024 läuft eine Willkommenskampagne des Verkehrsverbundes VGN. Jeder volljährige Neubürger, der in unsere Gemeinden Heßdorf oder Großenseebach umzieht, erhält einen Gutscheincode für ein TagesTicket Plus. Weitere Informationen gibt es in diesem News-Artikel der Verwaltung.
Im Friedhofswesen werden z. B. die Gräber auf dem Friedhof Großenseebach vergeben.
Außerdem gehören zu den Aufgaben dieses Fachbereichs das Ausstellen von Sterbeurkunden, Urnenbescheinigungen und die Weitergabe relevanter Daten ans Einwohnermeldeamt.
Verwahrt Fundgegenstände und verwaltet Suchanzeigen nach verlorenen Gegenständen
Hier können Sie verlorene oder gefundene Gegenstände melden. Diese werden dann bei uns registriert. Sobald sich jemand meldet, werden Sie benachrichtigt. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie hier nachfragen, ob es gefunden wurde und dann Ihr Eigentum dann – nach detaillierter Beschreibung desselben – von unseren Mitarbeitern wieder in Empfang nehmen.
Informationen über bei uns eingetroffene Fundgegenstände werden auch auf unserer Homepage sowie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Das Gewerbeamt ist die zuständige Behörde für die An-, Um,- und Abmeldung eines Gewerbes. Dieser Fachbereich unserer Verwaltung nimmt die Gewerbeanmeldung an und prüft diese. Jede selbständige Arbeit (Ausnahme: Freiberufler), egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich, muss beim Gewerbeamt angezeigt werden. Ebenfalls fällt die Übernahme bestehender Unternehmen unter die Anmeldepflicht.
Das Ordnungsamt ist grundsätzlich dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder bereits eingetretene Störungen zu beseitigen. Zu den konkreten Aufgaben gehören zum Beispiel Gewerbeamt, Lärmschutz, Bestattungswesen, Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten, etc. Auch werden hier Anträge auf die Genehmigung von Festen und Feiern gestellt sowie Verkehrsrechtliche Anordnungen (etwa Baustelle bei Bauarbeiten im öffentlichen Raum) beantragt.
Funktions-E-Mail: ordnungsamt@vg-hessdorf.de
E-Mail: standesamt@vg-hessdorf.de
Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden ist die Regelung des fließenden und ruhenden Verkehrs.
Sie ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen.
Das Bürgerbüro bildet den Fachbereich 40.
Zum Fachbereich 40 (Bürgerbüro) gehören folgende Bereiche: Einwohnermeldeamt (40.1), Ordnungsamt (40.2), Verkehr (40.3), Gewerbeamt (40.4), Rentenangelegenheiten (40.5), Außenstelle Großenseebach (40.6), Standesamt (41.1) und Friedhof/Bestattungen (40.2)
E-Mail: buergerbuero@vg-hessdorf.de
Hinweis: Von August bis Dezember 2024 läuft eine Willkommenskampagne des Verkehrsverbundes VGN. Jeder volljährige Neubürger, der in unsere Gemeinden Heßdorf oder Großenseebach umzieht, erhält einen Gutscheincode für ein TagesTicket Plus. Weitere Informationen gibt es in diesem News-Artikel der Verwaltung.
Die Kämmerei ist für alle finanziellen Angelegenheiten einer Kommune verantwortlich und stellt unter anderem jährlich einen Haushaltsplan auf.
Die Hauptaufgabe des Kämmerers, der Haushaltsplan, enthält eine Gegenüberstellung aller für das nächste Haushaltsjahr bzw. die nächsten beiden Haushaltsjahre veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sowie die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde.
Die Aufgaben der Kasse sind die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Verwaltung der Kassenbestände und Verwahrung von Wertgegenständen.
Die Kasse ist für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben zuständig.
Die Aufgaben sind die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Verwaltung der Kassenbestände und Verwahrung von Wertgegenständen sowie das Mahnwesen und die Vollstreckung von offenen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Außerdem werden in der Kasse auch Tickets (etwa Großenseebacher Herbst) oder der Ferienpass des Landkreises u. ä. verkauft.
Zuständig für Verwaltungsangelegen in Sachen
Die Finanzverwaltung ist der Fachbereich 20.
Unsere Auszubildenden werden im Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung (VFA-K) ausgebildet.
Wir sind anerkannter Ausbildungsbetrieb für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung (VFA-K). Unsere Auszubildenden absolvieren den berufspraktischen Teil ihrer 3-jährige Ausbildung in der VG Heßdorf und in Teilbereichen (etwa Sozialamt) auch im Landratsamt Erlangen-Höchstadt) sowie im den theoretischen Teil Ihrer Ausbildung in der Berufsschule (BVS). Wir schreiben regelmäßig Stellen auf unserer Homepage aus, akzeptieren aber natürlich auch Initiativbewerbungen. Wenn du dich für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten interessierst, melde dich doch einfach mal bei uns. Unser Personalamt freut sich auf dich!
Im Feuerwehrwesen werden z. B. Feuerwehrbedarfspläne erstellt.
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.
Hallenbelegung der Schulturnhallen & Sporthalle Seebachgrund Hannberg
Die IT-Abteilung der VG sorgt für die Einsatzfähigkeit der meisten technischen Geräte und automatisierte Datenverarbeitung.
Die IT-Abteilung der Verwaltungsgemeinschaft sorgt für die Einsatzfähigkeit der gesamten Netzwerktechnik inkl. sämtlicher Client-PCs & Drucker sowie der Telefonanlage und sonstigen Geräte wie etwa Mobiltelefone oder Spezial-Ausstattung wie Fingerabdruckleser im Passamt, Kartenlesegeräte in der Kasse oder den Messbauwerken in den Abwasserkanälen in der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer nachgeordneten Einrichtungen (Schulen, Kitas, Abwasseranlage, Wasserzweckverband etc…). Die Mitarbeiter der IT-Abteilung der VG Heßdorf administrieren mehrere hundert Geräte bis hin zu den digitalen Tafeln in den Schulen oder digitaler Funkablestechnik des Wasserzweckverbandes für die (digitalen) Wasserzähler in den Haushalten.
Neben der Beschaffung und Betreuung von sämtlicher IT- und der meisten elektronischen Bürotechnik kümmern sich die Mitarbeiter der Abteilung auch um die weitere Digitalisierung von Akten und Prozessen in der Verwaltung und den anderen Einrichtungen. Außerdem ist sie Schnittstelle zur externen Datenschutzbeauftragten und schreibt das Informationssicherheitskonzept (ISK) der Verwaltung beständig fort.
E-Mail: edv@vg-hessdorf.de
Das Kindergartenwesen ist für die Kindertageseinrichtungen (Kita, Krippe) der beiden Gemeinden zuständig. Dazu gehören vor allem die An- und Abmeldungen der Kinder sowie die Abrechnungen. Die Mitarbeiter der Verwaltung arbeiten eng mit den Leitungen und Mitarbeitern der Einrichtungen zusammen.
Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung und Personalentwicklung, sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe.
Das Personalamt ist mit der Verwaltung des Personals (Beamte, Angestellte) betraut. Dort werden außerdem sämtliche gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeits- oder Sozialrecht, tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen, aber auch die individualrechtlichen Arbeitsverträge der Mitarbeitenden und vieles mehr bearbeitet.
Wir sind anerkannter Ausbildungsbetrieb für den Beruf „Verwaltungsfachangestellte/r in der Kommunalverwaltung (VFA-K)“ und beschäftigen entsprechende Auszubildende.
Unsere aktuellen Stellenzeigen (auch für Azubis) finden Sie in Interamt (Stellenbörse für den Öffentlichen Dienst) sowie jeweils auch auf den Homepages unserer jeweiligen Arbeitgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf: www.vg-hessdorf.de/jobs
Gemeinde Heßdorf: www.hessdorf.de/jobs
Gemeinde Großenseebach: www.grossenseebach.de/jobs
Am besten erreichen Sie uns per E-Mail an die Funktionsadresse personal@vg-hessdorf.de
Leitung:Wolfgang Maier
Tel.: 09135 73739-24
E-Mail: wolfgang.maier@vg-hessdorf.de
Website: www.vg-hessdorf.de
Kontakt: Lisa Nagel
Tel.: 09135 73739-42
E-Mail: lisa.nagel@vg-hessdorf.de
Website: www.vg-hessdorf.de/jobs
Verwaltet die Grundschulen in Großenseebach und in Hannberg.
Neben der Belegung der Schulturnhallen kümmern sich unsere Mitarbeiter:innen um die Einrichtung und Verpflegung der Mittagsbetreuung, Anmeldung der neuen Schulkinder und der Sicherung des Schulwegs.
Dieser Fachbereich sichert die zentrale Erreichbarkeit der Verwaltungsgemeinschaft. Sie ist erreichbar über unsere Telefonzentrale sowie per E-Mail. Von dort aus werden Anrufe oder E-Mails in die Fachabteilungen weitervermittelt, aber auch schon Fragen häufig direkt beantwortet.
Die Poststelle ist verantwortlich für die Annahme und interne Verteilung von Post und Hauspost (etwas vom Landratsamt) sowie für den Versand von ausgehender Post, wie etwa Bescheide oder Schreiben der Verwaltung.
Alles, was mit Wahlen zu tun hat
Das Wahlamt kümmert sich um alle Angelegenheiten in Sachen Wahlen – egal, ob Kommunalwahl, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl. Alles von Einträgen im Wählerverzeichnis, die Beantragung von Briefwahlunterlagen, die Bestellung der Wahlhelfer u. v. m.
E-Mail-Kontakt: wahlen@vg-hessdorf.de
Das Hauptamt mit der Geschäftsleitung bildet den Fachbereich 10.
E-Mail: presse@vg-hessdorf.de
Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe – kurz: Wasserzweckverband
Der Wasserzweckverband ist verwaltungstechnisch dem Fachbereich 10 (Hauptamt/Geschäftsleitung) zugeordnet. Seine Aufgabe ist die Gewinnung, Beschaffung und Verteilung von Trink-, Brauch- und Feuerlöschwasser.
Abwasserverband Seebachgrund & Wasserzweckverband
Die beiden Verbände „Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe“ und „Abwasserverband Seebachgrund“ haben die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung in ihren Mitgliedsgemeinden mit Trinkwasser sowie weiterhin auch die fachgerechte Entsorgung von Abwasser bis zur Kläranlage sicherzustellen.
Die Geschäftsführung beider Verbände obliegt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf. Die Geschäftsstellen des Wasserzweckverbandes und auch des Abwasserverbandes befinden sich am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Heßdorf.
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