RA ERH
Als Landratsamt (LRA) wird die Verwaltung eines Landkreises bezeichnet - in unserem Fall des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Ein Landratsamt ist gleichzeitig eine staatliche Behörde (untere Verwaltungsbehörde) wie auch eine Kreisbehörde. Sie hat die Rechtsaufsicht über die Gemeinden tätig und als Bauaufsicht. Zudem ist es etwa für das Straßenwesen, Kraftfahrzeugzulassung, den Umweltbereich und die öffentliche Sicherheit und Ordnung verantwortlich.
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